Unsere Rechtsanwaltskanzlei
unterstützt und vertritt Sie
außergerichtlich und vor Gericht im
Mietrecht und Pachtrecht (sowohl
privates als auch Gewerbemietrecht).
Wir betreuen und beraten Sie dabei
in allen rechtlichen Fragen Ihres –
privaten oder gewerblichen -
Mietverhältnisses, wobei wir Sie
auch in Belangen einer für alle
Beteiligten angemessenen Fortführung
des Vertragsverhältnisses auch
bereits im Vorfeld einer
gerichtlichen Auseinandersetzung
vertreten, um eine für alle
Beteiligten angemessene Fortführung
des Vertragsverhältnisses zu
sichern.
Selbstverständlich übernehmen wir
für Sie aber auch die Prozessführung
durch alle Instanzen, um Ihre
berechtigten Ansprüche konsequent
durchzusetzen.
Probleme und Streitigkeiten in
privaten Mietrecht berühren oftmals
in besonders starkem Maße den
persönlichen Interessenbereich der
Beteiligten.
Im gewerblichen Mietrecht greifen
die gesetzlichen Einschränkungen für
Wohnraummietverhältnisse nicht. Hier
sind regelmäßig eine planerische,
vorvertragliche Vertragsgestaltung,
sowie eine umfassende Prüfung,
Auslegung und Anwendung bereits
bestehender
Geschäftsraummietverträge
erforderlich, die wir für Sie gerne
durchführen.
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Wir sind insbesondere in
folgenden Bereichen für Sie
tätig
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Vertragsgestaltung und –prüfung |
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Mietmängel |
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Mieterkündigungen |
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·
Vermieterkündigungen |
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·
Betriebskosten |
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·
Mieterhöhung |
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·
Modernisierung |
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·
Schönheitsreparaturen |
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Mietkaution
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Umfang des Mietgebrauchs
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Abwicklung des beendeten
Mietverhältnisses (auch
Wohnungsübergaben) |
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Zum Thema „Betriebskosten“
hat Herr Rechtsanwalt Hackl
das Buch „Betriebskosten bei
der Wohnungsmiete“
veröffentlicht
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