Rechtsanwaltskanzlei
Erwin Hackl
Wirtschaftsrecht·Arbeitsrecht·Immobilien- und Mietrecht
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IMMOBILIENRECHT:
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Wohnungseigentumsrecht

 
Maklerrecht

 
Zwangsversteigerungsrecht

 

Betriebskosten bei der Wohnungsmiete



Mit Praxistipps, Mustern und Online-Rechtsprechung
Boorberg Verlag
ISBN 3-415-03375-9

 

 

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT (EIGENTUMSWOHNUNGEN)

Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund.

Nur wer beim Erwerb einer Eigentumswohnung auch die Teilungserklärung kennt, weiß was er kaufen wird.

In diesem Bereich kümmern wir uns insbesondere um folgende Fragestellungen:

·         Probleme mit Vermietungen
·        
Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft
·        
Teilungserklärung
·       
Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
·        
Durchsetzung und Abwehr von Gesamt-, Einzelabrechnungen
      und Wirtschaftsplänen

·        
Beitreibung von Wohngeldern
·        
Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung von
      Eigentumswohnungen

·        
Bestellung, Abberufung und Kündigung des Verwalters
·        
Durchführung von Wohnungseigentumsverfahren
·        
Durchführung von Beweissicherungsverfahren
·        
Durchführung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen am
      Gemeinschaftseigentum

·        
Abwehr und Durchführung der Anfechtung von Beschlüssen der
      Gemeinschaft

·        
Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung
·        
Insolvenz von Wohnungseigentümern


Im Falle des Erwerbes vermieteter Immobilien bzw. der fortlaufenden Betreuung bereits bestehender Objekte beraten und unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

·         Umfassende Prüfung etwaig bestehender und vom Erwerber zu
      übernehmender Projektverwaltungs-, Miet- und Nutzungsverträge

·        
Gegebenenfalls Neukonzipierung der Verträge
·        
Fortlaufende rechtliche Betreuung dieser Verträge
·        
Wahrnehmung Ihrer Kündigungsrechte
·        
Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z. B. Mietzins- und
      Räumungsansprüche, Wohngeldansprüche)

 

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