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Inhalt des Buches „Betriebskosten bei der Wohnungsmiete“

Am 01.09.2001 trat das neue Mietrecht in Kraft. Seit der Mietrechtsreform sind die Vorschriften zu den Betriebskosten erstmals im BGB geregelt (§§ 556, 556 a, 560 BGB). Das Miethöhegesetz (MHG) wurde aufgehoben. Die Wohnflächen- und die Betriebskostenverordnung sind am 01.01.2004 in Kraft getreten. Damit sind Änderungen im Betriebskostenrecht eingetreten, die auch bei der von Mietern und Vermietern gleichermaßen unbeliebten Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen sind.

Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter zum Thema „Betriebskosten“ kommen im Mietrechtsressort der Kanzlei des Verfassers häufig vor.

Oft muss festgestellt werden, dass auf Vermieterseite die Formalien  schon bei Mietvertragsabschluss nicht beachtet werden, teilweise Kosten abgerechnet werden, die nicht umlagefähig sind und teilweise falsche Verteilerschlüssel verwendet werden. Die Mieterseite moniert, dass die Betriebskostenabrechnung nicht  nachvollziehbar ist.

 

 


 

Wegen den komplizierten gesetzlichen Anforderungen sind die Heiz- und Betriebskostenabrechnungen oft falsch.

Häufig endet eine Betriebskosten- abrechnung mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung, insbesondere auch  deswegen, weil sowohl Vermieter als auch Mieter zu wenig informiert sind.

Das Buch „Betriebskosten bei der Wohnungsmiete“ informiert sowohl die Vermieter- als auch Mieterseite und deren Berater umfassend über ihre Rechte im Zusammenhang mit Betriebskosten im Wohnungsmietrecht. Der Vermieter erhält umfangreiche Informationen, um die Betriebskostenabrechnung  wirksam zu erstellen . Vermieter und Mieter werden umfassend darüber informiert, welche Betriebskosten überhaupt abgerechnet werden dürfen, nach welchem Abrechnungsmaßstab und bis wann die Abrechnung zu erfolgen hat. Es werden die einzelnen Betriebskosten und ihre Umlagefähigkeit nach der neuen Betriebskostenverordnung dargestellt.  

 

 
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