Inhalt des
Buches „Betriebskosten bei der Wohnungsmiete“
Am
01.09.2001 trat das neue Mietrecht in Kraft. Seit der
Mietrechtsreform sind die Vorschriften zu den Betriebskosten
erstmals im BGB geregelt (§§ 556, 556 a, 560 BGB). Das
Miethöhegesetz (MHG) wurde aufgehoben. Die Wohnflächen- und
die Betriebskostenverordnung sind am 01.01.2004 in Kraft
getreten. Damit sind Änderungen im Betriebskostenrecht
eingetreten, die auch bei der von Mietern und Vermietern
gleichermaßen unbeliebten Betriebskostenabrechnung zu
berücksichtigen sind.
Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter zum Thema
„Betriebskosten“ kommen im Mietrechtsressort der Kanzlei des
Verfassers häufig vor.
Oft muss
festgestellt werden, dass auf Vermieterseite die Formalien
schon bei Mietvertragsabschluss nicht beachtet werden,
teilweise Kosten abgerechnet werden, die nicht umlagefähig
sind und teilweise falsche Verteilerschlüssel verwendet
werden. Die Mieterseite moniert, dass die
Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehbar ist.
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